
Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Bei der Stromsteuer profitieren Landwirte ab einem Verbrauch von über 12.500 kWh von einer höheren Rückerstattung. Unterstützung hierfür gibt es über den Landesbauernverband.
von Andreas Braig, KBV Ulm-Ehingen Quelle LBV/KBV erschienen am 25.06.2025Seit diesem Jahr lohnt sich die Stromsteuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mehr denn je: Der Erstattungsbetrag liegt nun bei 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit ist ein Antrag wirtschaftlich sinnvoll ab einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 12.500 kWh – denn ab diesem Wert wird der gesetzliche Selbstbehalt von 250 Euro überschritten, und es kommt zu einer tatsächlichen Auszahlung. Insbesondere Veredelungsbetriebe in der Schweinehaltung, aber auch größere Milchviehbetriebe liegen im Stromverbrauch großteils deutlich über diesen 12.500 kWh pro Jahr.
Was wird erstattet?
Die Rückerstattung erfolgt gemäß Paragraf 9b Stromsteuergesetz (StromStG). Betriebe können sich einen Großteil der gezahlten Stromsteuer für betrieblich genutzten Strom zurückholen – etwa für Melktechnik, Stallbeleuchtung, Lüftungsanlagen oder Bewässerungssysteme. Bei einer Rückvergütung von 2 Cent pro kWh bedeutet das: Erst ab einem Verbrauch von 12.500 kWh wird der Selbstbehalt überschritten, und der darüber liegende Betrag wird vom Hauptzollamt ausgezahlt. Der Antrag auf Stromsteuerentlastung kann online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls gestellt werden – analog zum Agrardieselantrag. Nach der Anmeldung findet sich der Antrag unter dem Reiter „Dienstleistungen“. Für den Antrag werden Angaben zum Stromverbrauch und die entsprechenden Nachweise benötigt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Strom für betriebliche Zwecke einsetzen. Wichtig ist, dass der Stromverbrauch dem landwirtschaftlichen Betrieb klar zugeordnet werden kann. Um die Hürde der Bürokratie zu senken, bietet der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) eine Dienstleistung zur Unterstützung bei der Antragstellung an. Wer Hilfe benötigt, kann sich einfach an die zuständige Kreisgeschäftsstelle wenden. Die Mitarbeitenden vor Ort beraten, prüfen Unterlagen und unterstützen beim Einreichen der Anträge. Fazit: Mit der erhöhten Rückvergütung von 2 Cent pro kWh wird die Stromsteuerentlastung jetzt für viele landwirtschaftliche Betriebe interessant – auch für kleinere und mittlere Höfe. Ab 12.500 kWh Verbrauch zahlt sich der Antrag aus. Die Antragstellung erfolgt online über das Bürger- und Geschäftskundenportal. Der Landesbauernverband steht seinen Mitgliedern dabei beratend und unterstützend zur Seite. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Landesbauernverbands oder direkt bei Ihrer Kreisgeschäftsstelle.
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