LBV-Antragsberatung 2020
Berater weiterhin erreichbar
Durch die Verbreitung des Corona-Virus gilt es, persönliche Kontakte auf ein absolut notweniges Minimum einzuschränken. Daher wird die LBV-Antragsberatung bis auf weiteres ausschließlich auf telefonischen/elektronischen/schriftlichen Weg abgewickelt.
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Dabei bleibt kein Betrieb, der vergangenes Jahr die Dienstleistungen der LBV-Antragsberatung in Anspruch genommen hat, auf sich alleine gestellt. Die Beraterinnen und Berater setzen sich mit den Betrieben in Kontakt und besprechen das weitere Vorgehen. Derzeit werden bis auf weiteres keine Neumandanten aufgenommen, um die Kapazitäten der Antragsberatung nicht zu überlasten. So wird sichergestellt, dass alle Anträge mit den bestehenden Beratungsverhältnissen fristgerecht abgearbeitet werden können.
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