Und wer bekommt den Hund?
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Bei Scheidungsverfahren werden Haustiere und damit auch Hunde, Katzen, Pferde oder Papageien als Haushaltsgegenstände bewertet. Tiere, die während einer Ehe angeschafft wurden, gehören genauso wie Möbel oder elektronische Geräte beiden Partnern. Der Hausrat inklusive Vierbeinern soll nach dem Willen des Gesetzgebers aufgeteilt werden. So bekommt einer zum Beispiel den Jack-Russel-Terrier, der andere die Stereo-Anlage, die den gleichen finanziellen Wert hat. Klappt das nicht, sind Ausgleichszahlungen möglich.
Eindeutige Zuordnung
Bei unverheirateten Paaren oder wenn das Tier vor der Eheschließung angeschafft wurde, müssen Gerichte mitunter klären, wem das Tier gehört. Wichtige Hinweise darauf können Kaufverträge geben. Wurde einem Partner das Tier geschenkt, lässt sich das vor Gericht womöglich mit Zeugenaussagen beweisen. Wenn ein Tier eindeutig einem Partner zugeordnet werden kann, hat der andere keinen Anspruch auf ein Leben mit ihm.
Umgangsrecht
Auch ein Umgangsrecht gibt es rechtlich nicht, bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart. Paare, die sich scheiden lassen, können allerdings freiwillig ein Umgangsrecht vereinbaren. Sinnvoll sind solche individuellen Regelungen auch für nicht verheiratete Paare. Die Stiftung Warentest empfiehlt, sie möglichst detailliert schriftlich zu vereinbaren. Wichtige Punkte sind, wer den Hund wie oft sehen darf oder wer die Tierarztkosten trägt.
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