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Freilandversuche mit gentechnisch veränderter Gerste genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Der Freilandversuch findet auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von rund 780 Quadratmetern in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern statt, von der die Freisetzungsfläche mit gentechnisch veränderter Gerste 9,6 Quadratmeter einnimmt.

Veröffentlicht am
Die zur Freisetzung genehmigten Gerstenpflanzen weisen eine verbesserte Mobilisierung von Reservestoffen während der Keimung auf beziehungsweise verfügen über eine Resistenz gegen eine bestimmte Pilzerkrankung. Indem die Reservestoffe stärker mobilisiert werden, soll sich die Gerste während des Mälzungsprozesses beziehungsweise bei der Futtermittelherstellung besser verarbeiten lassen. Die eingebrachte Pilzresistenz soll die Widerstandsfähigkeit der Pflanze gegen Pilze der Gattung Rhizoctonia erhöhen. Die Freisetzung dient unter anderem der Untersuchung, ob die gentechnischen Veränderungen die Wechselwirkung zwischen Pflanzen und Bodenorganismen, etwa nützlichen Pilzen, beeinflussen. Die hier produzierte Gerste ist nicht für den Verzehr...
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