Feuerbrand - Freigabe für drei Bekämpfungsmittel
Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz grünes Licht gegeben hat, dürfen auch in diesem Jahr wieder die Pflanzenschuztmittel Plantomycin, Strepto und neu seit diesem Jahr Firewall 17 WP zur Bekämfpung des Feuerbrands eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Bereichtigungsnachweis, den der betroffene Erwerbsobstbau auf dem zuständigen Landwirtschaftsamt beantragen muss.
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Neben einer Reihe weiterer Vorschriften sind die Einhaltung entsprechender Wartezeiten sowie eine auf maximal drei Behandlungen begrenzte Anwendung zu beachten. Zusätzlich müssen Imker acht bis 14 Tage vor einer beabsichtigten Anwendung informiert werden, wenn ihre Bienenstöcke weniger als drei Kilometer von der zu behandelnden Fläche entfernt sind. Zusätzlich zu dieser Vorsichtsmaßnahme wird wie in den Vorjahren auch wieder ein so genanntes Honigmonitoring durchgeführt, bei dem Honig vor dem Verkauf kostenlos vom Chemischen Untersuchungsamt Freiburg untersucht wird. Die Obstbauern haben die Anwendung von Strepto, Plantomycin und Firewall 17 WP im Berechtigungsschein zu dokumentieren. Der Besitz von Berechtigungsscheinen und die Anwendung...