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Pflanzenschutz: „Keine Draufsattelung auf nationales Recht“

Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist eine hervorragende Ausgangsbasis für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es ist aber dringend darauf zu achten, dass die Vorgaben 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betonte der Bundes­ausschuss Obst und Gemüse (BOG) im Rahmen seiner Ausschusssitzung am 20. und 21. Oktober 2009 in der Pfalz.
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Dies betreffe dann unter anderem auch eine Anpassung der Prüffristen für die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte. Darüber hinaus erklärten sich die Mitglieder des BOG bereit, maßgeblich die Leitlinien für den integrierten Anbau, die bis zum Jahre 2014 integriert werden sollen, zu erarbeiten. Ebenso sprachen sich die Mitglieder des BOG im Rahmen des nationalen Aktionsplanes für eine Stärkung und Verbesserung der Beratung aus, Innovationen sollten stärker gefördert werden und der Ausbildung insgesamt ein höherer Stellenwert zugemessen werden. Generell gelte es, die Kommunikation gegenüber dem Verbraucher hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel und deren möglichen Rückständen in Lebensmitteln zu verbessern. Zu den Vermarktungsnomen bekräftigte...
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