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Schweiz: Streptomycineinsatz mit neuen Auflagen

Die Schweizer Obstbauern dürfen auch im Jahr 2010 mit Streptomycin gegen Feuerbrand vorgehen. Allerdings müssen dabei künftig noch strengere Auflagen eingehalten werden als in den vergangenen beiden Jahren.

Veröffentlicht am
Um Rückstände von Antibiotika im Honig zu vermeiden, darf Streptomycin in der Blüte nur noch zweimal angewendet werden. Dabei bleibt es bei der Auflage, dass das Mittel nur außerhalb des Bienenflugs und nur in Regionen eingesetzt werden darf, die im vergangenen Jahr tatsächlich Feuerbrandbefall aufwiesen. Außerdem müssen Infektionsbedingungen für den Feuerbranderreger vorliegen. Honig aus dem Umfeld behandelter Anlagen muss vor dem Verkauf auf Rückstände untersucht werden. Die Beschränkung der Antibiotikaanwendung auf nur noch zwei Behandlungen erschwert die Arbeit der Obstbauern, dessen ist sich auch das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft bewusst, wie es in einer Mitteilung an die Presse erklärt. Aufgrund der Erfahrungen aus den...
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