Saisonarbeitskräfte: Fast alles beim Alten
Die Bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte bleiben weitgehend unverändert, nachdem sich die Vorschriften im vergangenen Jahr bewährt haben und der Bedarf gedeckt werden konnte. Somit greift auch in diesem Jahr die Eckpunkteregelung. Danach werden Betrieben in Regionen mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote im Rahmen der so genannten 90 : 10-Regelung von vornherein 90 Prozent der 2005 zugelassenen Saisonkräfte bewilligt. Für die restlichen zehn Prozent erhält ein Betrieb dann eine Genehmigung, wenn trotz vielfältiger Bemühungen keine inländischen Arbeitssuchenden gewonnen werden konnten.
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