Pflicht für Arbeitserlaubnis fällt ab 2011
Das Bundesministerium für Arbeit beabsichtigt, ab Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für eine Saisonbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Von dieser Regelung profitieren würden Staaten wie Polen,oder Bulgarien und Rumänien. Sie waren zum 1. Mai 2004 beziehungsweise zum 1. Janaur 2007 der EU beigetreten.
- Veröffentlicht am