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Pflicht für Arbeitserlaubnis fällt ab 2011

Das Bundesministerium für Arbeit beabsichtigt, ab Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für eine Saisonbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Von dieser Regelung profitieren würden Staaten wie Polen,oder Bulgarien und Rumänien. Sie waren zum 1. Mai 2004 beziehungsweise zum 1. Janaur 2007 der EU beigetreten.

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Ab 2011 fällt aller Voraussicht nach die Arbeitserlaubnispflicht für Bürger aus den neuen EU-Ländern zur Ausübung einer Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft.
Ab 2011 fällt aller Voraussicht nach die Arbeitserlaubnispflicht für Bürger aus den neuen EU-Ländern zur Ausübung einer Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft. Werner-Gnann
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen die Absicht, die Arbeitserlaubnisfreiheit für alle EU-Bürger auf den 1. Januar 2011 vorzuziehen. Damit werden die Vorschläge von DBV und GLFA, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstüptzt werden, aufgegriffen und umgesetzt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion betont das Bundesarbeitsministerium weiter, dass für ausländische Saisonarbeitskräfte weiterhin das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht oder die tarifvertraglichen Regelungen in gleicher Weise gelten wie für inländische Arbeitnehmer, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau beschäftigt sind. Abgelehnt wird...
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