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BVEO baut auf zonale Zulassung

Mit der Novellierung des EU-Pflanzenschutzrechtes tritt Mitte 2011 auch in Deutschland das Verfahren der sogenannten gegenseitigen Anerkennung im Rahmen der zonalen Zulassung in Kraft. Antragsteller können künftig Neu-Zulassugnen gleich für mehrere Mitgliedstaaten einer Zone beantragen. Einer der Mitgliedstaaten nimmt dann die Bewertung vor, die anderen erteilen später auf Basis dieser Bewrtung in einem zügigen Verfahren die Zulassung.

 

Veröffentlicht am
Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) setzt große Hoffnung auf dieses erleichterte Verfahren, da damit auch solche Mittel in Deutschland zur Verfügung stehen werden, für die der jeweilige Hersteller bisher aus rein ökonomischen Gründen und mangels Verkaufspotenzial keinen Zulassungsantrag bei den zuständigen deutschen Behörden gbestellt hatte. Damit wird ein wesentlicher Teil der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Die BVEO hält die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der Erstzulassung durch andere EU-Mitgliedstaaten, wie beispielslweise den Niederlanden, durchgeführten Untersuchungen für gleichwertig mit der Prüfung durch die zuständigen deutschen Oberbehörden. Die geänderte Rechtslage darf...
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