BVEO baut auf zonale Zulassung
Mit der Novellierung des EU-Pflanzenschutzrechtes tritt Mitte 2011 auch in Deutschland das Verfahren der sogenannten gegenseitigen Anerkennung im Rahmen der zonalen Zulassung in Kraft. Antragsteller können künftig Neu-Zulassugnen gleich für mehrere Mitgliedstaaten einer Zone beantragen. Einer der Mitgliedstaaten nimmt dann die Bewertung vor, die anderen erteilen später auf Basis dieser Bewrtung in einem zügigen Verfahren die Zulassung.
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