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Auskunftsverpflichtung zum Nachbau

Die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) hat angekündigt, dass sie Anfang 2007 an die Landwirte, die bereits zweimal vergeblich an die Auskunftspflicht über betrieblichen Nachbau erinnert wurden, eine anwaltliche Mahnung verschicken wird. Hintergrund sei die zunehmende Zahl von Landwirten, die sich der Auskunftsverpflichtung entziehen.
Veröffentlicht am
Landwirte, die Nachbau betreiben, sind nach nationalem Recht sowie gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Auskunft über den Umfang des Nachbaus zu erteilen. Diese Verpflichtung trifft jedoch nur die Landwirte, die tatsächlich Nachbau betreiben. Hierfür müssen seitens der STV Anhaltspunkte bestehen. Nur über die Sorten, für die die STV über Anhaltspunkte verfügt, muss Auskunft erteilt werden. Zu beachten ist außerdem, dass der Landwirt, bei dem die Voraussetzung für eine Auskunftsverpflichtung nicht vorliegt, die Kosten für eine anwaltliche Mahnung nicht zu tragen hat.
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