Anbau von Gemüse und Erdbeeren in Baden-Württemberg 2010
Im Jahr 2010 wurde wieder eine repräsentative Gemüseanbauerhebung durchgeführt, für die das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) die Rechtsgrundlage bildet.
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Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes wurden die Mindesterfassungsgrenzen angehoben: Ab 2010 werden nur noch Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 5 ha oder mit bestimmten Erzeugungseinheiten (beispielsweise 50 Ar Gemüse im Freiland oder 10 Ar Kulturen unter Glas) einbezogen. Außerdem erfolgt keine Erfassung mehr von Kräutern, wie Petersilie oder Schnittlauch, weshalb sich die Größe der Anbaufläche gegenüber den Vorjahren etwas reduziert. Kräuter werden jetzt unter Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen in der Bodennutzungshaupterhebung nachgewiesen. Bei der repräsentativen Gemüseanbauerhebung 2010 wurden rund 800 zufällig ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe befragt. Die Ergebnisse...