Keine Steuererklärung für Saisonarbeiter
Es bleibt dabei: Nach dem Jahressteuergesetz 2010 entällt rückwirkend ab dem Jahr 2009 die Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer, die weniger als 10.200 Euro im Jahr verdient haben.
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Ursprünglich sollte diese Vereinfachung erst ab 2010 greifen. Dann aber wären trotz absehbarer Neuregelung rund 200.000 zusätzliche Steuererklärungen für Saisonkräfte fällig geworden. Sowohl von Seiten des Berufsstandes als auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen war deshalb gefordert worden, auch für 2009 von der Steuererklärungspflicht in Bagatellfällen und damit insbesonder bei landwirtschafltichen Saisonarbeitskräften abzusehen. Dem wurde in dem nunmehr beschlossenen Gesetz Rechnung getragen.