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Arbeitnehmerfreizügigkeit und Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht für Bulgarien und Rumänien gestoppt

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung mit den Änderungen hinsichtlich der Befreiung von Saisonbeschäftigungen von der Arbeitserlaubnispflicht für alle „Neu-Unionsbürger“ wurde vom Bundeskanzleramt gestoppt, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse.

Veröffentlicht am
Entgegen der bisherigen Ankündigung, dass das Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung für eine Saisonbeschäftigung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union sowohl am 1. Mai 2004 (EU-8 Staaten, u. a. Polen) als auch am 1. Januar 2007 (EU-2 Staaten, Bulgarien und Rumänien) beigetreten sind, ab dem 1. Januar 2011 entfällt, ist nunmehr ist vorgesehen, dass die Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht nur hinsichtlich der EU-8 Staaten (u. a. Polen) zum 1. Januar 2011 kommt. Dies würde bedeuten, dass die Bürger aus den EU-8 Staaten ohne Arbeitsgenehmigung ab dem 1. Januar 2011 in der Landwirtschaft arbeiten können. Für Rumänien und Bulgarien bleibt es bei der bisherigen Regelung. Gründe dafür wurden nicht bekannt. Damit...
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