Vorrang für Landwirte beim Grundstückskauf
Landwirtschaftliche Flächen werden immer attraktiver. Für Anleger sind "bleibende Werte", so wie Grund und Boden, wieder deutlich gefragter. Auch die Profitmöglichkeiten der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe für die Biogaserzeugung hat landwirtschaftliche Nutzfläche zum begehrten Gut gemacht.
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Wenn mehrere Interessenten sich für eine landwirtschaftliche Fläche interessieren, die größer als ein Hektar ist, hat ein landwirtschaftlicher Interessent in der Regel das vorrangige Kaufrecht. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Grundstücksverkehrsgesetz, das festlegt, dass nichtlandwirtschaftliche Käufer eine Genehmigung der zuständigen Behörde brauchen. In Nordrhein-Westfalen sind das die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Darauf weist Volkmar Nies, Justitiar der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, in einem Interview in der "LZ Rheinland" hin. Streitfälle gab und gibt es immer wieder, wenn auch die meisten Verkäufe eher geräuschlos über die Bühne gehen, da das Grundstücksverkehrsgesetz hier eine deutliche Signalwirkung...

