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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Nur mit gültiger Plakette

Alle Pflanzenschutzgeräte, ausgenommen Kleingeräte, unterliegen einer zweijährigen Prüfpflicht. Im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen und anderen Anwendungskontrollen wird auf gültige Prüfplaketten kontrolliert. Bei Nichtbeachtung drohen neben Kürzungen von Direktzahlungen auch empfindliche Geldbußen.
Veröffentlicht am
Die Kontrollpflicht gilt sowohl für im Gebrauch befindliche Feldspritzgeräte, Spritz- und Sprühgeräte im Obst-, Wein- und Hopfenbau als auch Neugeräte. Betroffen sind alle Pflanzenschutzgeräte, die mit einem Spritz- und Sprühgestänge mit oder ohne Gebläseunterstützung ausgestattet sind und als Traktoranbau-, Aufbau- oder Anhängegeräte oder als selbstfahrende Geräte verwendet werden. Zu den selbstfahrenden Geräten gehören auch die Solo-Minor-Geräte und ähnliche Maschinen. Auch Bandspritzeinrichtungen oder in Raumkulturen eingesetzte Herbizidspritzgeräte und Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistole sind prüfpflichtig. Ausgenommen sind nur Kleingeräte, das heißt Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Auf die Farbe...
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