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Goldor Bait zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 09. Februar 2011 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Veröffentlicht am
Bei dem Mittel handelt es sich um ein Granulat mit dem Wirkstoff Fipronil, das beim Legen der Pflanzkartoffeln in den Boden gebracht wird. Die Genehmigung gilt vom 9. Februar bis zum 8. Juni 2011 ausschließlich zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln. Das BVL hat für diesen Zweck eine Menge von 120 t genehmigt, die ausreicht, um in den Befallsgebieten etwa 12.000 ha zu behandeln. Der Wirkstoff Fipronil, der chemisch zur Gruppe der Pyrazol-Insektizide gehört, ist giftig für Bienen und Vögel. Um die Sicherheit für diese Organismen zu gewährleisten, ist die Genehmigung mit strengen Auflagen verbunden. So darf die Ausbringung nur mit eingetragenen Granulatstreuern erfolgen. Diese Geräte sind so ausgestattet, dass sich eine staubfreie...
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