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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Unkrautbekämpfung im Raps rechtzeitig vorsehen

Pflanzenschutz

Bei jetzt noch vorhandenem, starkem Auftreten von Ungräsern im Raps, wie Trespen und vor allem resistentem Ackerfuchsschwanz, besteht kurzfristig die Möglichkeit, mit dem Mittel Kerb Flo eine Bekämpfungsmaßnahme vorzunehmen. Die Maßnahme muss bis zum Beginn des Wiederergrünens abgeschlossen sein. Im Frühjahr, bis spätestens zum Ende der Vegetationsruhe, sollte wegen möglicher Nachbauprobleme die Aufwandmenge max. 1,25 l/ha betragen.
Bei einem starkem Auftreten von Klettenlabkraut und Kamille kann nach dem Beginn des Pflanzenwachstums noch mit dem Mittel Effigo gearbeitet werden. Das Mittel hat ausschließlich eine Blattwirkung. Deswegen sollte die Anwendung so rechtzeitig erfolgen, dass die Unkräuter noch nicht von dem wachsenden Raps abgedeckt werden. Wegen der Pflanzenverträglichkeit und auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine gezielte Behandlung von stark verunkrauteten Teilflächen ratsam. Zu beachten ist, dass das Mittel Effigo in Wasserschutzgebieten nur mit einer Genehmigung durch das zuständige Landratsamt angewendet werden darf.

 

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