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Bundestag beschließt flexible Solar-Förderkürzung

Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um drei bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag Ende Februar beschlossen.
Veröffentlicht am
BSW
„Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang“, erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). „Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von drei bis fünf Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund zwei Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann.“ Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund zwei Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Solarstromumlage...
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