Kartoffelzystennematoden – neue gesetzliche Regelungen
Zu den gefährlichsten Schaderregern der Kartoffel gehören die Kartoffelzystennematoden. Um ihre weitere Verbreitung zu verhindern, wurde im Juni 2007 eine EU-Richtlinie zu deren Bekämpfung verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte im vergangenen Herbst in Deutschland. Ein Merkblatt der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) stellt die Neuerungen in übersichtlicher Form vor (www.unika-ev.de).
- Veröffentlicht am
Die zu den Fadenwürmern zählenden Kartoffelzystennematoden sind Erreger mit hohem Schadpotenzial. Ihre Larven sind in den Zysten sehr lange lebensfähig. Selbst bei einem mittleren Befallsniveau sind Ertragsverluste bis zu 50 Prozent nicht selten. Über große Entfernungen werden Nematoden meist über Zysten in der Anhangserde von Pflanzkartoffeln sowie Abfallerden aus der Kartoffelverarbeitung verbreitet. Durch lange Anbaupausen oder den Anbau resistenter Sorten können Populationsentwicklung und Schaden vermindert werden. Um eine weitere Verbreitung der ursprünglich aus Südamerika stammenden Schadorganismen zu verhindern, wurde auf EU-Ebene bereits im Juni 2007 eine Richtlinie zu deren Bekämpfung verabschiedet. Die Umsetzung dieser...