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230-kg-N-Ausnahmeregelung

Verlängerung der Antragsfrist: Das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass die Antragsfrist für die 230-kg-N-Ausnahmeregelung von der Düngeverordnung vom 15.03. auf den 31.03.07 verlängert wurde.
Veröffentlicht am
Offensichtlich wurden bisher deutlich weniger Anträge gestellt, als dies seitens der Landwirtschaftsverwaltung erwartet wurde. Dennoch gilt nach wie vor, dass, sofern möglich, Alternativen (Gülleabnahmeverträge etc.) genutzt werden sollten.
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