230-kg-N-Ausnahmeregelung
Verlängerung der Antragsfrist: Das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass die Antragsfrist für die 230-kg-N-Ausnahmeregelung von der Düngeverordnung vom 15.03. auf den 31.03.07 verlängert wurde.
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Offensichtlich wurden bisher deutlich weniger Anträge gestellt, als dies seitens der Landwirtschaftsverwaltung erwartet wurde. Dennoch gilt nach wie vor, dass, sofern möglich, Alternativen (Gülleabnahmeverträge etc.) genutzt werden sollten.

