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GVO-Freiheit - Politik verlangt das Unmögliche

Bei der staatlichen Saatgutuntersuchung beanstandeten die Behörden jede 13. Saatgutprobe als mit GVO-Spuren behaftet. Die Politik verlangt Aussagen über Werte weit unterhalb der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent und ruft dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit hervor, kritisieren die deutschen Maiszüchter. Obwohl das Saatgut in unternehmenseigenen Untersuchungen der Züchter durch international akkreditierte Labore keine GVO-Spuren aufwies, haben sie die beanstandeten Partien vom Markt genommen.
Veröffentlicht am
Die Unternehmen betreiben seit jeher einen erheblichen Aufwand, um technisch und biologisch unvermeidbare Vermischungen mit GVO-Bestandteilen zu minimieren. Die Ergebnisse der behördlichen Untersuchungen zeigen aber deutlich, dass selbst in Ländern wie Österreich, Ungarn und Frankreich, die den Anbau von GVOs verboten haben, eine unbeabsichtigte, technisch und biologisch unvermeidbare Vermischung mit GVO-Spuren nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Alle GVOs, die in dem Saatgut enthalten sein sollen, sind sicherheitsbewertet und besitzen EU-Genehmigungen als Lebens- und/oder Futtermittel. Zwei sogar eine gültige EU-Anbaugenehmigung. "Ganze Saatgutpartien auf der Grundlage von solchen Spurennachweisen für die Vermarktung zu...
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