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Hürden liegen höher, Harmonisierung lässt auf sich warten

Der Dienstag nach Pfingsten markiert für Landwirte in ganz Europa eine neue Zeitrechnung. Ab dem 14. Juni 2011 gilt die EU-Verordnung 1107/2009, die die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit neu regelt, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Das neue Regelwerk legt die Hürden für die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher - die beabsichtigte europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der Industrieverband Agrar e. V. (IVA).
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Nach der neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden, wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen. Für das Pflanzenschutzrecht bedeutet die Einführung dieser Ausschlusskriterien („cut offs“) eine Abkehr von der bislang praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung, die die landwirtschaftliche Praxis zum Maßstab nahm. Pflanzenschutzmittel unterliegen strenger Regulierung und sind neben Arzneimitteln die am intensivsten überwachten Chemikalien. Ob von den betroffenen Pflanzenschutzmitteln bei korrekter Anwendung durch sachkundige Landwirte überhaupt Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, spielt mit der jüngsten Verschärfung der Regulierung keine Rolle...
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