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Antrag auf Hagelbeihilfe bis 31. August stellen

Die Hagelbeihilfe 2011 wird analog zu den Förderkriterien vom Vorjahr fortgesetzt. Das hat das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum dem Präsidenten des Landesverbandes Erwerbsobstbau (LVEO), Franz Josef Müller, mitgeteilt. Damit kommt die vom LVEO angestrebte Förderung ab einem Mindestprämiensatz von acht Prozent in diesem Jahr nicht zum Tragen.

Veröffentlicht am
Ab Anfang Juli können für alle Freilandkulturen einschließlich Sonderkulturen Anträge auf Zuwendung zur Hagelversicherungsprämie gestellt werden. Das Land fördert ab einem Prämiensatz von 10,01 Prozent mit 65 bis maximal 80 Prozent Zuschuss. Förderfähig sind Flächen ab 0,3 ha bei Sonderkulturen bzw. 3,0 ha im Ackerbau. Bei Kern- und Steinobst erhöht sich die Eigenvorsorge auf 15 Prozent der Fläche unter Hagelnetz oder Foliendach, ansonsten wird die Zuwendung um 50 Prozent vermindert. Die Abwicklung der Hagelbeihilfe erfolgt über den LVEO, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Antragsformular und Merkblatt sind unter www.lveo.de abrufbar. Einreichungsfrist ist der 31. August 2011.
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