Einrichtungen, die Saatgut mit Insektiziden behandeln dürfen
Raps- und Zuckerrübensaatgut dürfen mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nur dann gebeizt werden, wenn die Anlagen mit besonderen Qualitätssicherungssystemen ausgestattet sind. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat eine Liste aller Einrichtungen, die diese Kriterien erfüllen, auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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