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Einrichtungen, die Saatgut mit Insektiziden behandeln dürfen

Raps- und Zuckerrübensaatgut dürfen mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide nur dann gebeizt werden, wenn die Anlagen mit besonderen Qualitätssicherungssystemen ausgestattet sind. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat eine Liste aller Einrichtungen, die diese Kriterien erfüllen, auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Veröffentlicht am
http://www.jki.bund.de/no_cache/de/startseite/institute/anwendungstechnik/geraetelisten/saatgutbehandlungs-einrichtungen.html. Hintergrund für diese Regelung ist die Richtlinie 2010/21/EU der Kommission, in der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, für Saatgutbehandlungsmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil besondere Risikominderungsmaßnahmen zu treffen. Für Deutschland erarbeiteten das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) eine Checkliste für die notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit sollen bei der Applikation auf das Saatgut, bei der Lagerung und bei der Beförderung...
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