Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Maßnahmen gegen Unkrautdurchwuchs und Zwiewuchs vor der Getreideernte oder Rapsernte
Von der Zulassung her besteht die Möglichkeit, Herbizide 1 bis 2 Wochen vor der Getreideernte zur Ernteerleichterung einzusetzen. Eine solche Maßnahme sollte gut überlegt werden und erst nach Abprüfen alternativer Möglichkeiten, wie z.B Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure oder Abwarten der Abreife und des Abtrocknens im Freiland sowie von Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte, vorgenommen werden. Zu Beachten sind auch Auflagen und Verbote bei den verschiedenen Mitteln, welche die Verwertung des Erntegutes beschränken. Saat- und Braugetreide darf nicht vor der Ernte behandelt werden. Die Zulassungen und Auflagen für die verschiedenen Mittel stehen im Merkblatt Pflanzenproduktion 2011 in Tab. 2 auf S. 8.
Bei Raps- oder Getreidebeständen, die stark durch die Frühjahrstrockenheit geschädigt sind, kann jetzt noch entschieden werden, ob ein Mähdrusch sinnvoll ist. Ggf. sind nicht erntewürdige Bestände einer anderen Nutzung zuzuführen.
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