Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Neue Auflagen für Rapssaatgut
Für Rapssaatgut, das mit insektiziden Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide gebeizt ist, wurden neue Auflagen eingeführt. Diese sind vor der Aussaat zu beachten.
Hervorzuheben sind die folgenden Auflagen:
- Die Aussaat mit einem pneumatischen Sägerät, das mit Unterdruck arbeitet, ist nur möglich, wenn dieses Gerät in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte aufgenommen ist (www.jki.bund.de/geraete.htm). Pneumatische Sägeräte, die mit Überdruck arbeiten, sind von dieser Auflage nicht betroffen.
- Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden.
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