Neues zu Saisonarbeitskräften
Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Durchführungsanweisungen zur Vermittlung ausländischer Saisonarbeitnehmer veröffentlicht, darauf weißt der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin.
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Die neuen Durchführungsanweisungen erhalten die an das neue Vermittlungsverfahren angepassten Regelungen für die Vermittlung ausländischer Saisonarbeitnehmer. Dabei geht es insbesondere um die Aufhebung der Eckpunktereglung, ebenso wie der Kleinbetriebs- und Härtefallreglung. Gestrichen wurde auch das Verfahren bei der Betriebserweitung/Betriebsumstellung und Betriebsübergang. Dies ist erforderlich geworden, weil nunmehr nur die Kontingentregelung gegenüber Rumänien und Bulgarien mit 150.000 Saisonarbeitnehmern im Jahr gültig ist. Die neue Durchführungsanweisung kann im Internet heruntergeladen werden unter www.arbeitsagentur.de.