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EU-Kommission genehmigt Agrardieselentlastung

Die EU-Kommission hat am 13. Juli die Abschaffung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der steuerlichen Ermäßigung auf Agrardiesel in Deutschland genehmigt. Damit können die bei den Hauptzollämtern für das Verbrauchsjahr 2010 aufgelaufenen Anträge auf Erstattung von Agrardiesel ausgezahlt werden.

Veröffentlicht am
Die Abschaffung sowohl des Selbstbehalts von 350 Euro pro Betrieb als auch der Obergrenze von 10.000 Liter hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich um 260 Millionen Euro entlastet. Die Genehmigung ist vorerst bis Ende 2013 befristet. Von der EU-Kommission ist beabsichtigt, die bisher geltende Energiesteuer-Richtlinie, in der auch die europäische Rechtsgrundlage für den Agrardiesel enthalten ist, mit Wirkung ab dem Jahr 2014 zu überarbeiten. Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse und Vorstandsmitglied im Zentralverband Gartenbau, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, da durch die...
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