Erneut Fälle von Schwarzhandel mit Saatgut
Dass die Ernte bei Kartoffeln und Getreide nicht so üppig ausgefallen ist wie in den Vorjahren ist bekannt. Noch nicht endgültig herum-gesprochen hat sich aber offenbar, dass der Schwarzhandel kein Weg aus dem Engpass ist. Bei Testkäufen, die die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in den vergangenen Wochen bundesweit durchgeführt hat, wurden erhebliche Verstöße gegen das Sortenschutzgesetz festgestellt.
- Veröffentlicht am
Ein besonders drastisches Beispiel organisierten Schwarzhandels trat in Niederbayern zutage. Dort hatte ein regelrechtes Netzwerk aus V-Firmen, Vermehrern und Landwirten ganz bewusst an den Züchtern vorbei Handel mit illegaler Ware betrieben. Für die Anbieter wird dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aber auch die Käufer von Schwarzware machen sich eines Verstoßes gegen das Sortenschutzgesetz schuldig. Sie müssen mit zivilrechtlichen Schadens-ersatzklagen rechnen, die mit empfindlichen Geldbußen enden können. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob den Käufern klar war, was sie da kauften oder nicht. Die STV empfiehlt daher dringend, die Hände von Ware zweifelhafter Herkunft zu lassen oder auf scheinbar verlockende Angebote...