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Clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel nach Widerspruch wieder einsetzbar!

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte am 5. September 2011 vorsorglich für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone das Ruhen der Zulassung angeordnet. Während des Ruhens der Zulassung ist sowohl der Verkauf, als auch die Anwendung nicht zulässig. Durch den Widerspruch der Zulassungsinhaber wird die Anordnung des Ruhens der Zulassung aufgehoben, bis eine weitere Bewertung und Entscheidung stattgefunden haben.

Veröffentlicht am
Grund für die Anordnung des Ruhens waren Berichte von Anwohnern in Mecklenburg-Vorpommern, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach der Anwendung eines clomazonehaltigen Pflanzenschutzmittels auf Rapsfeldern berichteten. Die für die Kontrolle zuständigen Behörden vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern prüfen derzeit den Sachverhalt und versuchen zu klären, ob clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel die Ursache für die gemeldeten gesundheitlichen Beschwerden sind. Das BVL als Zulassungsbehörde hat eine Bewertung der gesundheitlichen Aspekte beim Bundesinstitut für Risikobewertung veranlasst. Vom Ruhen der Zulassung waren die folgenden Pflanzenschutzmittel betroffen: • Brasan (Zulassungsnummer 034381-00) • Centium 36 CS (004798-00)...
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