Clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel nach Widerspruch wieder einsetzbar!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte am 5. September 2011 vorsorglich für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone das Ruhen der Zulassung angeordnet. Während des Ruhens der Zulassung ist sowohl der Verkauf, als auch die Anwendung nicht zulässig. Durch den Widerspruch der Zulassungsinhaber wird die Anordnung des Ruhens der Zulassung aufgehoben, bis eine weitere Bewertung und Entscheidung stattgefunden haben.
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