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Steuerliche Erleichterung für EHEC-geschädigte Betriebe

Das Bundesfinanzministerium hat einen gleichlautenden Erlass der Länderfinanzministerien veröffentlicht, in dem steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund des EHEC-Falles in landwirtschaftlichen Betrieben bekannt gemacht werden.

Veröffentlicht am
Die von der Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2011 Anträge auf Stundung fälliger Steuern sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) stellen. Für Anträge auf Stundung nach dem 31. Oktober 2011 ist eine besondere Begründung erforderlich. Zudem soll bis zum 31. Oktober 2011 bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden.
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