Pflanzenschutzgeräte auf der Straße: Mit Befüllung erlaubt
Derzeit sind die Landwirte wieder mit großen Anbaugeräten auf dem Weg zu ihren Feldern, um Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel auszubringen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Behälter gefüllt sein dürfen, wenn sie auf der Straße unterwegs sind. Sie dürfen. Denn nach dem "Merkblatt für Anbaugeräte" des Bundesverkehrsministeriums sind Anbaugeräte "auswechselbares Zubehör".
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Allerdings dürfen durch die Befüllung weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten überschritten werden. Die tatsächliche Vorderachslast des Traktors darf mit befülltem Gerät nicht weniger als 20 Prozent des Leergewichtes des Traktors betragen. Die Ladung - also die Befüllung - muss sicher verstaut sein, sie darf nicht verrutschen oder herabfallen. Darauf macht der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Frankfurt, aufmerksam. Welche Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen zu beachten sind, darüber informiert der aid infodienst in seinem Heft "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" und im Internet unter www.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge.php...