Schadenersatzanspruch bei Herbizidschäden
Hat ein ökologisch wirtschaftender Landwirt Anspruch auf Schadenersatz gegen den benachbarten Landwirt wegen der Beeinträchtigung der Ernteprodukte durch die Anwendung von Herbiziden? Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) spricht in seinem Urteil vom 20. 7. 2006, Az.: 7 U 117/04, abgedruckt in Natur und Recht 2006, 806 ff., den Betreibern von ökologischem Landbau – die Kläger – einen Schadensersatz gegen einen angrenzenden Landwirt, der seinen Betrieb in Form einer Gesellschaft führt – die Beklagte – zu. Das Landgericht Rostock als erste Instanz hatte die Klage abgewiesen.
- Veröffentlicht am
Die Beklagte hatte am 25. und 26. August 2001 die Pflanzenschutzmittel NIMBUS und BRASAN, jeweils mit dem Wirkstoff Clomazone, gespritzt, berichtet das Nachrichtenblatt des Deutschen Pflanzenschutzdienstes Ausgabe 4/2007. Einen Monat später beobachteten die Kläger Verfärbungen, den so genannten Bleaching-Effect, bei Vogelmiere, Taubnessel und Ampfer. Dies sind die so genannten Indikatorpflanzen, weil dort die Effekte festgestellt wurden. Der zuständige amtliche Pflanzenschutzdienst stellte keinen Verstoß gegen Anwendungsbestimmungen und gegen die gute fachliche Praxis fest. Als Ursache wurde eine „mögliche Verfrachtung" des Wirkstoffes „vermutet". Die Kläger unterrichteten hiervon den Kontrollverband für den ökologischen Landbau, der...

