Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot (§ 30, Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) für Erntetransporte im Jahr 2007 erteilt.
- Veröffentlicht am
Die Verfügung ist den Kreisgeschäftsstellendes Landesbauernverbandes Baden-Württemberg bereits am 4. Mai per E-Mail zugegangen. Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Ernte von Raps, Getreide, Hülsenfrüchten, Zuckerrüben und Trauben sowie den Transport von Heu, Stroh, Maische und Traubenmost. Sie erlischt am 31. Dezember 2007. Die samstäglichen Fahrverbote der Ferienreiseverordnung auf mehreren Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten werden hiervon nicht berührt.