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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Wintergerste und Winterweizen

In durch die Trockenheit geschädigten Wintergerstenbeständen lohnen sich Fungizidmaßnahmen nicht mehr. Allenfalls in späten Lagen sind laut Auskunft des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Behandlungen bis spätestens zum Ährenschieben noch vertretbar.

Beim Winterweizen wird noch einmal auf den Braunrost hingewiesen. Dichte Bestände und anfällige Sorten – etwa Dekan oder Cubus – sollten weiterhin kontrolliert werden, denn der Rost kann sich sehr schnell ausbreiten. Bezüglich der Fungizide beachten Sie das Merkblatt Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland, Tabelle 10. Falls kein Befall festgestellt wird, könnte mit der fungiziden Abschlussbehandlung gewartet werden bis zum Ährenschieben oder Blühbeginn, Witterung und Pilzinfektion lassen sich dann besser einschätzen.
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