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Höchstgehalte für Nitrat in Salat angepasst

Mit der Verordnung EU Nr. 1258/2011 der Kommission vom 02. Dezember 2011 wurden die Höchstgehalte für Nitrat in Salat entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Den Forderungen des Bundesausschusses Obst und Gemüse wurde damit entsprochen.
Veröffentlicht am
Für frischen Spinat gilt nunmehr das ganze Jahr ein Höchstgehalt von 3.500 mg Nitrat pro Kilogramm (bisher galt für Spinat ein Winterwert von 3.000 mg Nitrat pro kg und ein Sommerwert von 2.500 mg pro kg). Für haltbar gemachten, tiefgefrorenen Spinat gelten nach wie vor unverändert 2.000 mg Nitrat pro Kilogramm. Für Kopfsalat gelten nach der neuen Verordnung für den Zeitraum 01. Oktober bis 31. März für unter Glas bzw. Folie gezogenen Salat 5.000 mg Nitrat pro Kilogramm (bisher 4.500 mg Nitrat pro Kilogramm) und für im Freiland angebauten Salat wie bisher 4.000 mg Nitrat pro Kilogramm. Für die Ernte vom 01. April bis zum 30. September gelten für unter Glas bzw. Folie angebauten Salat nunmehr 4.000 mg Nitrat pro Kilogramm (bisher 3.500 mg...
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