Stromvermarktung außerhalb des EEG 2012
Mit der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) zum 1. Januar 2012 steigert der Gesetzgeber die Attraktivität, Strom aus erneuerbaren Energien bedarfsgerecht und alternativ zur EEG-Einspeisung zu vermarkten.
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