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Stromvermarktung außerhalb des EEG 2012

Mit der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) zum 1. Januar 2012 steigert der Gesetzgeber die Attraktivität, Strom aus erneuerbaren Energien bedarfsgerecht und alternativ zur EEG-Einspeisung zu vermarkten.
 

Veröffentlicht am
Für Bestands- und Neuanlagen eröffnet sich damit die Möglichkeit, Marktchancen zu ergreifen, indem der Strom zu dem Zeitpunkt angeboten wird, wenn der Markt eine hohe Nachfrage signalisiert. Insofern stellt das EEG 2012 einen weiteren Schritt dar in Richtung markt-, d. h. bedarfsorientierter Produktion aus erneuerbaren Energien. Für Betreiber von Biogasanlagen ist dieses Geschäftsfeld mit Begriffen wie „Referenzmarktwert“, „Regelenergiemarkt“ und „Sekundärregelleistung“ in der Regel neu. Und welchem Anlagenbetreiber ist die Bedeutung eines Stromhändlers bekannt und welche Punkte sollte man bei der Auswahl des passenden Marktpartners beachten? Nicht mehr die kontinuierliche Erbringung der...
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