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BOG fordert praktikable Lösung beim Sachkundenachweis

Das neue Pflanzenschutzgesetz und der damit in Verbindung stehende nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln standen unlängst im Fokus der Gespräche des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) mit Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Berlin. Die BOG-Mitglieder drängten dabei vor allem auf eine praktikable Lösung beim Sachkundenachweis.

Veröffentlicht am
Wichtig sei es mit Blick auf die geforderte Erneuerung des Sachkundenachweises, weiteren bürokratischen Aufwand von den Betrieben fernzuhalten. Wichtig ist aber die Beachtung einiger Termine: So wird der 26. Mai 2015 der letzte Tag für einen Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises sein. Mit dem 1. Januar 2013 beginnt die Drei-Jahres-Frist für Fortbildungen und mit dem 26. November 2015 laufen alle bisher gültigen Sachkundenachweise aus. Mit der erforderlichen Anpassung in der Pflanzenschutzgeräteverordnung sei die Prüfpflicht der Pflanzenschutzgeräte zu regeln. Hier fordern die Mitglieder des BOG entsprechend der europäischen Richtlinie eine Anpassung des Prüfrhythmus auf drei Jahre. Zu den im nationalen Aktionsplan zu...
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