Einsatz von Ethylen in Kartoffeln nicht zulässig
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes hat sich auch die Anwendung von im eigenen Betrieb hergestellten Pflanzenschutzmitteln geändert. Der Einsatz von Ethylen ist in Kartoffeln gegenwärtig nicht zulässig.
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Neben den biologisch wirtschaftenden Betrieben betrifft dies im Kartoffelbau auch die konventionellen Betriebe, die ihre Kartoffeln über den Einsatz von Ethylen an der Auskeimung gehindert haben. Da in Deutschland das Ethylen keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel hat, war sein Einsatz als Keimhemmungsmittel nur durch die Aufnahme in die Liste des BVL zu den selbst hergestellten Pflanzenschutzmitteln rechtlich abgesichert. Die gegenwärtige Situation beschreibt folgende Mitteilung des Pflanzenschutzamtes der LWK Niedersachsen in Hannover. Keimhemmung durch Ethylen „… nach Informationen des BVL ist es gemäß dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 06. Februar 2012 nicht mehr möglich, Pflanzenschutzmittel zur Anwendung im eigenen Betrieb...
