Förderung für erneuerbare Energien
Die Fördersätze der Zuschüsse für Holz-pelletanlagen, Scheidholzvergaserkessel und Hackschnitzelanlagen erhöhen sich laut DBV um jeweils 50 Prozent aufgrund einer Änderung des Marktanreizprogrammes (MAP) des Bundes zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, gelten die neuen Förderrichtlinien und die erhöhten Fördersätze ab dem 2. August 2007. Hintergrund für die Erhöhung der Förderung ist das stark rückgängige Auftragsvolumen bei solartechnischen Anlagen von 35 Prozent und Biomassekesseln von über 60 Prozent seit Beginn des Jahres 2007.
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