Agrardiesel unterliegt dem Energiesteuergesetz
Das Agrardieselverfahren unterliegt seit dem 1. August 2006 dem Energiesteuergesetz, welches das Mineralölsteuergesetz abgelöst hat. Inhaltlich ist das Verfahren jedoch gleich geblieben. Damit endet die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung wie bereits in den vergangenen Jahren am 30. September. Die Zollverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Anträgen, die nach dem 30. September 2007 eingehen, keine Steuerentlastung für den Jahresantrag 2006 mehr gewährt werden kann. Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder bei Bedarf nochmals auf diese Abgabefrist hin.
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