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Untersuchung zum GVO-Besatz der DSV-Rapssaatgutpartie erneut negativ

Von der durch die Deutsche Saatveredelung AG (DSV) ausgelieferte Winterraps-Saatgutpartie mit der Anerkennungsnummer D/BN 3237/318 wurde eine dritte Probe auf zufälligen Besatz mit gentechnisch verändertem Raps (GVO) durch ein weiteres akkreditiertes Labor untersucht. Die Ergebnisse der ersten beiden Untersuchungen wurden von dem Labor bestätigt, das heißt es ist kein GVO-Besatz in der Probe festgestellt worden.
Veröffentlicht am
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf, hatte die DSV in den vergangenen Tagen darüber informiert, dass ein Verdacht darüber besteht, dass in der oben genannten Partie, die von DSV produziert und aufbereitet sowie vom Rapool-Ring vertrieben wurde, Spuren von GVO unterhalb der quantitativen Bestimmungsgrenze von 0,1 % enthalten sein könnten. Die genannte Partie wurde vor Vertrieb des Saatgutes bereits zweifach auf zufälligen GVO-Besatz untersucht. Es wurde für beide Proben jeweils ein negatives Untersuchungsergebnis, d.h. kein GVO-Besatz, von dem untersuchenden akkreditierten Labor bescheinigt. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach dem derzeit vorliegenden...
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