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Änderung der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flusilazol

Im Newsletter vom 16.09.2013 wurde mitgeteilt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 30. September 2013 die Zulassung der folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen hat:
CAPITAN (Zulassungs-Nr. 024079-00)
CHARISMA (Zulassungs-Nr. 024488-00)
HARVESAN (Zulassungs-Nr. 033923-00)

Nach nochmaliger Prüfung hat das BVL festgestellt, dass die von der EU-Kommission vorgegebenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden können. Damit sind die im Newsletter genannten Fristen hinfällig.

Es gilt die gesetzliche Abverkaufsfrist bis zum 31. März 2014 und die Aufbrauchfrist bis zum 31. März 2015. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen automatisch auch für die zugehörigen Parallelhandelsmittel. Nach dem 31. März 2015 besteht für noch vorhandene Restmengen eine Entsorgungspflicht.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
 

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