Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Die Zulassung von Duplosan DP (Wirkstoff: Dichlorprop-P) hat sich wie folgt geändert:
In den Anwendungsgebieten Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen und Hafer, sowie Gräser (Saatguterzeugung) wurde die Aufwandmenge von 2,5 l/ha auf 1,33 l/ha abgesenkt und das Unkrautspektrum auf einjährige zweikeimblättrige Unkrautarten beschränkt. Die Anwendung in Wiesen und Weiden wurde widerrufen. Diese Änderungen gelten ab Juni 2014.
Der Wirkstoff Methiocarb darf in Zukunft in Europa nur noch als Repellent bei der Saatgutbehandlung und als Insektizid zugelassen werden. In allen Mitgliedstaaten müssen deshalb bis zum 19. September 2014 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Schneckenbekämpfung widerrufen werden. Mesurol Schneckenkorn darf somit nach dem 19. September 2014 weder abverkauft, noch aufgebraucht werden!
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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