Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Die Zulassung von Revus (Wirkstoff: Mandipropamid) wurde nach Art. 51 um folgendes Anwendungsgebiet erweitert:
Gegen Falschen Mehltau in Spinat im Freiland mit 0,6 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha. Maximal zwei Anwendungen im Abstand von sieben bis zehn Tagen. Wartezeit: sieben Tage.
Movento OD 150 (Wirkstoff: Spirotetramat) ist zusätzlich nach Art. 51 zugelassen zur Bekämpfung von Blattläusen in Blumenkohl und Weißer Fliege in Blumenkohl, Blattkohl, Kohlrabi und Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) im Freiland mit 0,48 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha. Maximal zwei, in Blattkohl maximal drei Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: drei Tage.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:
| Präparat (Wirkstoff) | Zulassung verlängert bis: |
|---|---|
| Bandur (Aclonifen) | 30.09.2014 |
| DOMINATOR NEOTEC u.a. (Glyphosat) | 31.01.2015 |
| PRIMUS (Florasulam) | 31.10.2014 |
| STARANE XL (Fluroxypyr + Florasulam) | 31.12.2014 |
| Spyrale (Fenpropidin + Difenoconazol) | 31.12.2014 |
| Spruzit Neu u.a. (Pyrethrine + Rapsöl) | 30.11.2014 |
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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