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Mindestlohn

Erleichterungen greifen nicht

Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer in Bonn, Christoph Nagelschmitz, hat sich in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt enttäuscht über die als „Erleichterungen“ gepriesenen Ausnahmeregelungen für Landwirtschaft und Gartenbau bei der Einführung des Mindestlohnes geäußert. In Wirklichkeit verfehlten diese Regelungen weitgehend ihr Ziel.
Veröffentlicht am
Die der Sonderkulturbranche in Verbindung mit der Einführung des Mindestlohns gewährten Erleichterungen sind keine, wie immer mehr Branchenvertreter kritisieren.
Die der Sonderkulturbranche in Verbindung mit der Einführung des Mindestlohns gewährten Erleichterungen sind keine, wie immer mehr Branchenvertreter kritisieren. Werner-Gnann
„Dass die in den Medien angekündigten Ausnahmeregelungen für Landwirtschaft und Gartenbau unsere Branche als Gewinner der Einführung des Mindestlohnes darstellen und damit in anderen Branchen Neid erzeugen, empfinde ich als besonders ärgerlich“, so Nagelschmitz. In einer Pressemitteilung hatte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erklärt, dass für Saisonarbeiter eine Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn möglich wäre, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgeweitet und Maßnahmen zum Schutz redlicher Arbeitgeber durch die Befreiung geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge bei Vorlage gefälschter Formulare A1 geplant würden. Nagelschmitz stellte fest, dass keine dieser Regelungen eine...
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