Zahlungsanspruch für Baumobst jetzt fix
Ab nächstem Jahr zählen auch Kern- und Steinobst zu den beihilfefähigen Flächen, für die Zahlungsansprüche aktiviert werden können. Dafür wurde pro Hektar ein Betrag von 50 Euro zugeteilt, wobei das dafür notwendige Geld aus der nationalen Reserve kommt, wie Franz Josef Müller, Präsident des Landesverbandes für Erwerbsobstbau (LVEO), bei der Vorstandssitzung in Bavendorf Ende Oktober mitteilte.
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Damit ist der Einstieg in die Flächenprämie endlich geschafft, auch wenn unsere Erwartungen über einen Zahlungsanspruch (ZA) von rund 300 Euro wie beim Acker-ZA nicht erfüllt wurden“, zeigt sich der LVEO-Präsident nach den langandauernden Verhandlungen dennoch erleichtert. Im Zuge des Gleitflugs werde der ZA für die Obstflächen ab 2010 nach und nach auf einen einheitlichen Betrag von knapp 300 Euro pro Hektar in 2013 anwachsen. Als positiv bewertete Müller, dass mit der Aufnahme der Baumobstflächen rund 1,5 Millionen Euro mehr an EU-Fördermitteln nach Baden-Württemberg fließen. Pflanzenschutz erneut in der Schusslinie Sorgen bereitet dem LVEO-Vorstand dagegen der Vorstoß im EU-Parlament, wonach durch Forderungen des Brüsseler...