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Lohnzahlung

Weg frei für allgemeinverbindlichen Tarifvertrag

Eine weitere Hürde für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ist genommen. Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der dazu notwendigen Erklärung zugestimmt. Damit geht der Zentralverband Gartenbau davon aus, dass noch in diesem Jahr eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlich wird. Damit wäre die Allgmeinverbindlichkeit endgültig rechtskräftig.
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Nach Vorstellung des Antrags durch die beteiligten Parteien, die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände und der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände auf der einen Seite und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt auf der anderen Seite, fiel die Entscheidung in einer internen Sitzung. Alle sechs Mitglieder des Tarifausschusses haben dem Antrag zugestimmt. Damit kann das BMAS das weitere förmliche Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit fortsetzen und eine entsprechende Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen. Ist dies erfolgt, so geht der ZVG davon aus, dass ab Januar 2015 die Betriebe, für die der Tarifvertrag gültig ist, die dort vereinbarten Mindestentgelte anwenden.
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