Mindestlohn
Arbeitsplätze im Sonderkulturanbau in Gefahr
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, fordert Nachbesserungen beim Mindestlohn. Die mit der Umsetzung verbundenen Auflagen seien eine Zumutung für jeden landwirtschaftlichen Betrieb und in keiner Weise praxisgerecht.
- Veröffentlicht am
Grundsätzlich habe die Landwirtschaft mit der Umsetzung des Tarifvertrages und der damit verbundenen Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine wichtige Erleichterung für die Betriebe bei der Einführung des Mindestlohnes erreichen können. Damit gilt seit dem 1. Januar ein tariflicher Mindestlohn in Höhe von 7,40 Euro, ab dem 1. Januar 2016 gelten 8 Euro, ab dem 1. Januar 2017 gelten 8,60 Euro und ab dem 1. November 2017 beträgt der tarifliche Mindestlohn 9,10 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit für die Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2018. Trotz des Tarifvertrages kämen jedoch bürokratische Hürden auf die Landwirte zu, die gerade in den Sonderkulturbetrieben nicht umsetzbar seien, erläuterte BWV-Präsident Hartelt. So seien die...